Nach OVG-Urteil angepasst: Strenge Kontaktbeschränkungen gelten auch im familiären Kreis
Saarbrücken. Die saarländische Landesregierung hat die Regelungen zur Kontaktbeschränkung überarbeitet. Notwendig wurde dies durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes. Nach Auffassung des Gerichts war die zuvor gültige Regelung missverständlich, da ein Artikel Ausnahmen bei der Kontaktbeschränkung für den engeren Familienkreis beinhaltete, ein anderer jedoch striktere Kontaktbeschränkungen vorgab (wir berichteten hier). Im Rahmen der Umsetzung der von Bund und Ländern am Dienstag beschlossenen verschärften Corona-Maßnahmen wurden diese Unklarheiten nun gestern […]