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Ladungssicherung mal anders: Weiterfahrt eines Schrottsammlers in Beckingen untersagt

today3. Februar 2021 483

Hintergrund
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Beckingen. Am Dienstag, den 02.02.2021, führten Einsatzkräfte der Verkehrspolizei eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs, in der Ortsmitte von Beckingen, durch. Hierbei stellten sie ein erheblich überladenes Schrottsammelfahrzeug fest.

Die Polizei begleitete das Fahrzeug mit Trierer Kreiskennzeichen nach Merzig zur Verwiegung. Im Rahmen der Messung brachte es das Fahrzeug auf 6,68 Tonnen, statt der zulässigen 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Foto-Quelle: Landespolizeipräsidium Saarland

Neben der Überladung von 90 % (nach Toleranzabzug), stellten die Beamten der Verkehrspolizei weitere Verstöße fest und untersagten zunächst die Weiterfahrt. So müssen sich die 28-jährige Fahrzeugführerin, wie auch der 39-jährige Beifahrer (zeitgleich Fahrzeughalter), wegen Verstößen gegen das Abfallrecht, das Gewerberecht, die Sozialvorschriften im Straßenverkehr und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verantworten. Erst nach Umladung auf ein geeignetes Fahrzeug, sowie Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente, durfte der Abfalltransport fortgesetzt werden.

Die Polizei weist ausdrücklich auf die Gefahren von Überladung, sowie falscher Ladungssicherung hin. Darüber hinaus unterliegen Abfalltransporte, je nach Abfallart, einer Anmelde-/ bzw. Erlaubnispflicht.

Geschrieben von: admin

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