St. Wendeler Landrat Recktenwald begrüßt OVG-Urteil
„Ein wichtiges Signal für unseren gebeutelten Einzelhandel, ein erster Schritt, um die weiterhin bestehende Benachteiligung kleinerer Geschäfte zu beheben“, kommentiert der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes. Dieses hat einen Teil der geltenden Corona-Verordnungen gekippt, so die Pflicht zur Terminvergabe und die 40-Quadratmeter-Beschränkung pro Kunde in Geschäften. Recktenwald: „Der kleine Einzelhandel hat durch die harten Lockdowns genug leiden müssen. Die jüngsten zaghaften Öffnungsschritte gingen […]