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Nach einem Urteil des Oberwaltungsgericht des Saarlandes darf der Einzelhandel in Teilen wieder öffnen. Somit fällt die Pflicht zum Terminshopping weg! Auch die 40 m² Regel pro Kunde hat das Gericht einkassiert. Weiterhin bestehen bleibt aber die 15 m² Regel pro Kunde.
Nach Ansicht der Richter bestehen erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, vor allem weil die Gesundheitssysteme nicht überlastet sind und es auch nicht so aussieht, als sei das in naher Zukunft der Fall. Das Saarland muss nun laut den Richtern eine Neuregelung finden.
Theoretisch und auch praktisch können die Geschäfte AB SOFORT öffnen.
Geschrieben von: Tom Becker
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