Landrat Recktenwald fordert Änderung beim Schwerpunktprinzip und zeitnahe Impfung des Pflegepersonals
St. Wendel. Auch in der neuen Rechtsverordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das so genannte Schwerpunktprinzip verankert. Dieses erlaubt SB-Warenhäusern, Discountern, Supermärkten mit Mischsortimenten den Verkauf aller angebotenen Waren, sofern laut Verordnung erlaubte Sortimentteile, beispielsweise Lebensmittel oder Drogerieartikel, überwiegen. „So notwendig die Verlängerung und auch Verschärfung des Lockdowns ist – dass weiterhin der kleine Einzelhandel massiv benachteiligt wird, ist unverständlich und ungerecht“, urteilt der St. Wendeler Landrat Udo […]