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Saarlouis. Erneut gibt es eine Klage beim Oberverwaltungsgericht gegen die geltende Corona-Verordnung des Saarlandes. Erst in der vergangenen Woche wurde vom OVG die bis dahin geltende Regelung zu den Kontaktbeschränkungen gekippt, die Landesregierung reagierte jedoch schnell (wir berichteten hier).
Laut dem Gericht sehe sich die Antragstellerin durch die Regelung gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen. Das selbe gilt auch, wenn sie die Verwandten empfangen wollen. Die Änderung der Corona-Verordnung habe nach Einschätzung der Antragstellerin den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts (dazu mehr hier) nicht genug Rechnung getragen. Dabei wird auch auf den grundgesetzlich gesicherten Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) verwiesen.
Vertreten wird die Antragstellerin laut Bild Saarland erneut von dem Berliner Anwalt Claus Pinkerneil. Dieser hatte zuvor den Widerspruch in der saarländischen Corona-Verordnung entdeckt und ein Handeln der Landesregierung erwirkt. Laut ihm habe die Landesregierung es sich leicht gemacht, indem einfach die Sonderregelung für Familienbesuche gestrichen wurde.
Der Anwalt selbst rechnet sich gute Chancen aus, dass der Eilantrag vom Oberverwaltungsgericht angenommen wird. Damit wären die Kontaktbeschränkungen im Saarland vorerst wieder außer Kraft. Das Gericht gab an, dass man frühstens Freitag ein Urteil fällen wolle. Zunächst habe die Landesregierung eine Chance zur Stellungnahme in dieser Sache.
Geschrieben von: admin
today23. August 2024 105 2
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