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Nach OVG-Urteil angepasst: Strenge Kontaktbeschränkungen gelten auch im familiären Kreis

today22. Januar 2021 3036 1

Hintergrund
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Saarbrücken. Die saarländische Landesregierung hat die Regelungen zur Kontaktbeschränkung überarbeitet. Notwendig wurde dies durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes. Nach Auffassung des Gerichts war die zuvor gültige Regelung missverständlich, da ein Artikel Ausnahmen bei der Kontaktbeschränkung für den engeren Familienkreis beinhaltete, ein anderer jedoch striktere Kontaktbeschränkungen vorgab (wir berichteten hier).

Im Rahmen der Umsetzung der von Bund und Ländern am Dienstag beschlossenen verschärften Corona-Maßnahmen wurden diese Unklarheiten nun gestern beseitigt. Demnach gilt ab auch im familiären Bezugskreis die selben Besuchsmöglichkeiten wie sonst auch: Private Zusammenkünfte sind auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt.

Eines ist im familiären Rahmen jedoch möglich: Man kann sich näher kommen, als es sonst möglich ist. Laut dem saarländischen Gesundheitsministerium muss nämlich kein Mindestabstand innerhalb des familiären Bezugskreises eingehalten werden. Bei der Betreuung Pflegebedürftiger und Minderjähriger wurde eine Ausnahme bei den Kontaktbeschränkungen gemacht: Sollte es absolut keine andere zumutbare Möglichkeit geben, die Betreuung mit einer nicht dem Haushalt angehörigen Person zu bewerkstelligen, können mehr Personen zusammenkommen.

Geschrieben von: admin

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