Erinnerung mit Bestand: Auch in Roden sind erhaltenswerte Gräber nun erfasst
Saarlouis. 20 bis 25 Jahre beträgt, je nach Standort, die reguläre Ruhefrist auf den Saarlouiser Friedhöfen – danach werden Gräber aufgelöst. Manche Grabstätten allerdings weisen besondere Qualitäten auf, die über die persönliche Erinnerung an die Verstorbenen hinaus reichen: Das können etwa künstlerisch oder denkmalpflegerisch wertvolle Objekte sein oder Grabstätten von Personen mit herausgehobener Stellung. Die Saarlouiser Friedhofsatzung räumt daher die Möglichkeit ein, bedeutende Grabanlagen über die reguläre Laufzeit hinaus dauerhaft zu erhalten. 2018 gründete OB Peter Demmer eine Arbeitsgruppe, um […]