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Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Arbeitskammer unterstützen die Einführung eines Mindestlohns für minderjährige Ferienjobber. Bisher konnten Arbeitgeber den Lohn für Jugendliche selbst festlegen, was zu möglicher Ausbeutung führte. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass auch jugendliche Ferienjobber fair entlohnt werden, vergleichbar mit Erwachsenen, die dieselbe Arbeit verrichten. Tarifverträge sehen keine Ausnahmen für U18-Jährige vor, und die Tariflöhne liegen sogar über dem Mindestlohn.
Die Arbeitskammer hofft, dass die Einführung eines Mindestlohns für Ferienjobber auch positive Auswirkungen auf den allgemeinen Mindestlohn haben wird. Derzeit wird der Mindestlohn als zu niedrig angesehen, und die geplanten Erhöhungen bis 2025 von insgesamt 82 Cent werden als enttäuschend betrachtet. Laut Arbeitskammer verdient jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland weniger als 14 Euro brutto pro Stunde. Daher wird eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns als dringend notwendig erachtet, um Arbeitnehmern eine angemessene Bezahlung zu gewährleisten.
Geschrieben von: Melina Schumitz
Arbeitskammer Ferienjobber Mindestlohn
today2. Dezember 2024 702 7
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