Vor allem stört die Mediziner die hektische Rechtssetzung in der Corona-Pandemie auf. Praxen müssten sich deshalb teilweise sogar wöchentlich an die relevanten Abläufe für die Patientenversorgung anpassen.
Die KV fordert außerdem umsetzbare Konzepte für die Digitalisierung, die Praxisabläufe nicht zusätzlich belasten dürfen. Momentan solle die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum Start zwar digital an die Krankenkasse geschickt werden, Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bekommen aber weiter einen Ausdruck auf Papier.
Bei Übertragungsfehlern bei der eAU verlangt die Krankenkasse trotzdem weiter eine Papierbescheinigung. Weiter hieß es von der KV, müsse jeder elektronische Arztbrief und Notfalldatensatz nochmal einzeln digital abgezeichnet werden – also noch mehr Bürokratie für Praxen. „Digitale Konzepte müssen unter dem Aspekt des Patientennutzens und der Vereinfachung zunächst auf den Prüfstand gestellt werden, bevor sie den Weg in die Versorgung finden“, heißt es ebenso in dem Appell. Ein „Hauruckverfahren“ ist laut KV keine Option.
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