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In der Minsiterpräsidentenkonferenz haben sich Bund und Länder auf einen harten Lockdown geeinigt. Dieser war schon im Vorhinein vorhergesagt worden. Mit Blick auf die weiterhin steigenden Infektionszahlen und vor allem die sehr hohen Zahl an durch Covid 19 verstorbenen Menschen gelten ab kommenden Mittwoch (16. Dezember) neue Maßnahmen. Hier eine Übersicht:
Den Einzelhandel treffen die neuen Maßnahmen erneut schwer. Jegliche Geschäfte, die nicht zur Grundnahrungsmittelversorgung beitragen sollen schließen. Ausgenommen sind Banken und Drogeriemärkte. Auch Dienstleistende Geschäfte dürfen nicht mehr öffnen. Darunter fallen zum Beispiel Friseure, Tattoostudios, Kosmetikstudios und so weiter.
Weiter gelten die bisherigen Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen. An Weihnachten treten allerdings ein paar Lockerungen in Kraft. So dürfen sich in der Zeit vom 24.12 bis 26.12 noch 4 weitere Personen dazugesellen. Hier wird allerdings auf den engsten Familienkreis beschränkt.
Bundesweit gilt ab Mittwoch: Schulen und Kitas dicht! Eine Notbetreuung ist gewährleistet und bis zum 18. Dezember soll auch noch Distanzunterricht stattfinden. Wann immer es möglich ist, sollen sich Eltern über die Zeit auch frei nehmen können, um sich um die Betreuung der Kinder kümmern zu können. Dazu soll es aber noch einmal neue Beschlüsse geben.
Grundsätzlich sollen am 31. Dezember sowie auch am 01. Januar Versammlungsverbote gelten. Der Verkauf von Feuerwerk und Böllern wird verboten. Grund dafür seien die Bitten von Krankenhäusern gewesen. Die Patienten, die sich beim Böllern verletzen seien eine zusätzliche Belastung für die Notaufnahmen, die man vermeiden kann
Die Maßnahmen gelten zunächst für drei einhalb Wochen bis zum 10. Januar. Eine Verlängerung des Lockdown ist nicht ausgeschlossen. Es wird dann auf das aktuelle Infketionsgeschehen geschaut und erneut beraten.
Geschrieben von: admin
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