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Brandbrief der DEHOGA-Saarland! „Viele Betriebe machen bald ihren eigenen Lockdown und hören für immer auf“!

today24. November 2020 2210

Hintergrund
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Fehlende Hilfen und null Planungssicherheit:

Saarbrücken. Enttäuschung, Erschöpfung, Existenzangst. In dieser Gemengelage
aus Gefühlen befinden sich derzeit das saarländische Gastgewerbe. Mit einer
Mischung aus fatalistischer Ohnmacht und zorniger Frustration musste es ertragen,
dass mit dem am 2. November 2020 in Kraft getretenen Teil-Lockdown quasi ein
Berufsverbot verhängt wurde. Und obwohl die getroffenen Restriktionen sich
überhaupt noch nicht niederschlagen konnten, ging die Tonlage sehr schnell in die
Richtung, dass die Maßnahmen auch über das Monatsende verlängert würden. Ja,
schon am 30. Oktober 2020 sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans:
Es sei „völlig klar“, dass man ab dem 1. Dezember nicht so weitermachen könne, als
gäbe es kein Corona. Bundeskanzlerin Angela Merkel verweigerte bereits nach zwei
Wochen des Teil-Lockdowns der Gastronomie die Hoffnung, im Dezember wieder
aufmachen zu können. Anstatt Unterstützung gab es düstere Rhetorik.

Am 25.November treffen sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer nun zu einem
Corona-Gipfel, um die Pläne für die kommenden Wochen auszubaldowern. So soll
unter anderem der bestehende Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert
werden. Es wird über weitere Zwangsschließungen geredet, während aber von den
groß angekündigten Novemberhilfen des Bundes noch kein Euro bei den Betrieben
angekommen ist. Die Hilfe kann noch nicht einmal beantragt werden. Und
zunehmend erreichen den DEHOGA Saarland Nachrichten von verzweifelten
Gastronomen und Hoteliers, die nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnungen
bezahlen sollen. Dabei wurde versprochen, diese Entschädigungen schnell und
unbürokratisch auf den Weg zu bringen. „Wir kommen uns so vor wie der Spielball
der Corona-Politik.

 

Das der Bundesregierung entgegengebrachte Vertrauen wurde
massiv enttäuscht. Allerdings muss jetzt schon klar sein: Wenn unsere Betriebe nun
im kommenden umsatzstärksten Monat des Jahres ebenfalls geschlossen bleiben,
dann muss aus der Novemberhilfe eine Winterhilfe werden – und zwar ohne
Abstriche am angekündigten Umfang“, erklärt Michael Buchna. Ansonsten sieht der
Präsident des DEHOGA Saarland schwarz: „Viele stehen es nicht mehr lange durch.
Die machen dann ihren eigenen Lockdown und werfen das Handtuch. Für immer!“
Die Zahlungen der Entschädigungen sind lebensnotwendig. Doch daneben benötigt
die Branche derzeit vor allem eines: Planungssicherheit! „Wir fordern
Ministerpräsident Tobias Hans entschieden auf, hier eine klare Entscheidung zu
treffen. Die Salamitaktik des Öffnens und Schließens muss unbedingt aufhören. Man
kann unsere gastronomischen Betriebe nicht auf- und absperren wie Garagen. Das
sind hochkomplexe Unternehmen. Im Vorfeld sind Dienstpläne zu schreiben.
Lebensmittel müssen bestellt und gelagert werden – dabei gilt es, Mengen und
Haltbarkeit zu planen. Wir müssen Bierleitungen rechtzeitig reinigen und schließlich

auch unsere Gäste informieren. Und auch unsere Mitarbeiter wollen wissen, wie es
weitergeht“, erklärt der DEHOGA-Präsident. Eine weitere noch ausstehende wichtige
Frage ist, wann und wie lange noch einmal geöffnet werden darf? Und unter welchen
Umständen? Nur so lässt sich betriebswirtschaftlich entscheiden, ob es überhaupt
Sinn macht. Dass man am Ende noch draufzahlt, das kann sich derzeit keiner
erlauben. Buchna: „Was wir auf keinen Fall benötigen und was auch niemandem
nützt, ist ein kurzes Zeitfenster zur Öffnung. Und eines, von dem man nicht weiß, wie
lange es geöffnet bleibt. Das ist nicht zielführend.“

 

Durch die Corona-Politik wurden genau die ausgegrenzt, die in der jüngeren
Vergangenheit mit viel Disziplin vorangegangen sind. Die sich mit neuen Konzepten
und Ideen irgendwie über Wasser zu halten versuchten, um nicht die Mitarbeiter vor
die Tür setzen zu müssen. Während diese Bemühungen ständig durch wechselnde
Verordnungen und null Planungssicherheit wieder über den Haufen geworfen
wurden. Und die Schikanen gehen weiter: Mit dem Beschluss der Änderungen des
Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung den Weg eröffnet, das Gezerre
um Entschädigungsleistungen im Falle von Schließungen ganzer Branchen
fortzusetzen und zu vertiefen. Dieses Gesetz sieht explizit vor, dass es im
Pandemiefall möglich ist, den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen oder
Übernachtungen zu untersagen beziehungsweise zu beschränken – die
verfassungsrechtlich dringend gebotene Entschädigung für ein solches Sonderopfer
fehlt hingegen.

 

Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche
Schutzmaßnahmen geschaffen, die zweifelsohne einen erheblichen Eingriff in die
Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers bedeuten. „Es ist inkonsequent
und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall
für unsere Betriebe vorgesehen ist“, kritisierte auch DEHOGA-Bundespräsident
Guido Zöllick das Vorhaben. Aus diesem Grund wird der Verband eine
Verfassungsbeschwerde unterstützen, denn alles andere als e

Geschrieben von: Tom Becker

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