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Saarlouis. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat über die Schließung einer weiteren Branche im Zuge des sogenannten „Lockdown lights“ entschieden. Am heutigen Donnerstag entschieden die Richter, dass Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros im Saarland auch weiterhin geschlossen bleiben müssen. Zwei Eilanträge gegen die Schließung von Spielhallen und ähnlichen Betrieben waren beim Oberverwaltungsgericht eingegangen.
Durch die Schließung von Spielhallen und -banken wolle man die Sozialkontakte begrenzen, da in solchen Betrieben oft die Gäste wechseln würden. Durch diese Ansammlung verschiedener Menschen in einem geschlossenen Raum sei die Infektionsgefahr besonders hoch. Daher eigne sich die Schließung zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Aufgrund der derzeitigen Ausbreitung von Covid-19 im Saarland seien Hygienekonzepte kein adäquater Ersatz für die Betriebsschließungen. Aufgrund der „gravierenden, teils irreversiblen Folgen eines weiteren Anstiegs der Zahl von Ansteckungen und Erkrankungen“ sei der Eingriff in die Grundrechte der Betreiber gerechtfertigt. Dies müsse hingenommen werden, um das Gesundheitswesen nicht zu Überlasten.
Ebenfalls wie bei den Betreibern von Fitnessstudios und anderen Sport- und Freizeiteinrichtungen wir berichteten hier) verwiesen die Richter ebenfalls auch die Entschädigungszahlungen von Bund und Land. Diese sollen Einnahmeausfälle im Zuge der Betriebsschließungen zumindest abfedern.
Geschrieben von: admin
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