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Saarlouis. Die saarländischen Fitnessstudios und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen im Zuge des „Lockdown lights“ auch weiterhin geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat die Eilanträge mehrerer Betreiber solcher Einrichtungen abgelehnt.
Anders als bei Tattoo- und Piercingstudios (wir berichteten hier) sahen das Gericht die Schließung von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen als verhältnismäßig an. Durch die Schließung könne man einen Teil dazu betragen den exponentiellen Anstieg der Fallzahlen abzuschwächen.
Es sei zu befürchten, dass bei sportlicher Betätigung die Aerosolkonzentration in den geschlossenen Räumen schnell steigen könne. Weiterhin sei es auch mit den vor dem Lockdown geltenden Hygienemaßnahmen so, dass in Fitnessstudios eine größere Anzahl oft wechselnder Personen zusammenkommen, was dem Infektionsschutzgedanken widerspreche.
Die Öffnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen würde zwangsläufig auch dazu führen, dass die Sozialkontakte im Allgemeinen wieder zunehmen könnten. Um die jeweiligen Einrichtungen zu erreichen, müssten sich die Menschen im öffentlichen Raum bewegen, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Betriebsschließungen zeitlich begrenzt seien und sowohl vom Land als auch von der Bundesebene entsprechende Hilfsmaßnahmen für die von den Schließungen betroffenen Branchen zugesagt wurde.
Geschrieben von: admin
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