Neue Rechtsverordnung mit Lockerungen fürs Saarland
Der Ministerrat hat heute in einer Videoschalte über den weiteren Umgang in der Corona-Pandemie und erste Erleichterungen beraten. Unter Abwägung des stagnierenden Inzidenzwertes sind keine großen Lockerungen möglich und nur kleine Schritte in Richtung Normalität können ins Auge gefasst werden. Die neue Rechtsverordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft und wird vorerst sieben Tage gültig sein. Ministerpräsident Tobias Hans dazu: „Es ist nicht die Zeit für großangelegte Öffnungen aber […]