Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Saarbrücken am Weihnachtsmorgen
Saarbrücken. Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken am Donnerstag, 24. Dezember, 11 bis 16 Uhr, ein Alkoholverbot. In dieser Zeit ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen verboten: St. Johanner Markt Katholisch-Kirch-Straße Türkenstraße Saarstraße bis zur Kreuzung „Am Stadtgraben‟ Kappenstraße Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße Kronenstraße Ev.-Kirch-Straße Fröschengasse „Am Stiefel‟ Cora-Eppstein-Platz In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames […]