Saarlouis OB Peter Demmer fordert offene Diskussion über Beschränkungen des Handels
Zahlreiche Geschäfte sind aufgrund der Corona-Verordnung des Landes ganz oder teilweise geschlossen. Das gilt nicht für Supermärkte und Discounter, wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Warenangebot wesentlich überwiegt (Schwerpunktprinzip) – so etwa Lebensmittel oder Drogerieartikel. Die entsprechenden Kaufhäuser dürfen dann ihr gesamtes Warenangebot weiterhin zum Kauf anbieten. „Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung im Einzelhandel“, kritisiert OB Peter Demmer. Weil der Verkauf von bestimmten Warengruppen durch das Schwerpunktprinzip in manchen Geschäften erlaubt ist, während er andernorts untersagt bleibt, entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zu […]