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Saarländischer Weg beim Insektenschutz: Minister Jost will Bundesgesetz über eigene Regelung an Situation im Saarland anpassen

today11. Februar 2021 76

Hintergrund
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Saarbrücken. „Das jetzt geplante Gesetzespaket des Bundes stellt unsere bisherigen Erfolge im Saarland auf eine harte Probe. Ich meine damit insbesondere die Regelung, das artenreiche Grünland unter generellen Biotopschutz zu stellen, ohne Ausnahme“, so der saarländische Umweltminister Reinhold Jost zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Insektenschutzgesetz. Das Saarland sei durch das Vorhaben am stärksten betroffen.

„Wir haben fast 14.000 ha Fläche, die dem Lebensraumtyp artenreiches Grünland zugeordnet wird – mehr als ein Drittel des gesamten saarländischen Dauergrünlandes dürfte folglich nur noch unter strengen Auflagen bewirtschaftet werden. Das werden wir verhindern. Wir werden nicht hinnehmen, dass wir für unsere erfolgreichen Bemühungen, Landnutzung und Naturschutz miteinander zu vereinbaren, bestraft werden.“

Der Minister möchte eine für die besondere Situation im Saarland – mit extensiv bewirtschafteten Flächen und 20 % Ökolandbau – wenig hilfreiche Überreglementierung an saarländische Gegebenheiten anpassen. „Wir nutzen den von uns eingebrachten Spielraum im Entwurf des Bundesgesetzes, um einen hohen Schutz sicherzustellen, aber in einem für unsere Situation vernünftigen Rahmen“, kündigt Jost an.

Konkret: Das artenreiche Grünland im Saarland untergliedert sich in knapp 2.000 ha so genannte A-Flächen (= besonders schützenswert), rund 6.660 ha B-Flächen (= weisen einen hohen Wert auf) und knapp 5.000 ha C-Flächen (= immer noch als wertvolle Flächen einzustufen). Das Umweltministerium beabsichtigt nun, durch eine Änderung im saarländischen Naturschutzgesetz die besonders schützenswerten Dauergrünlandflächen (nur A-Flächen und die wertvollsten B-Flächen) unter besonderen Schutz zu stellen. Jost: „Damit würden wir vor Inkrafttreten eines Bundesgesetzes eine Regelung treffen, die nur einen Teil, den schützenswertesten, unseres Grünlandes betreffen würde. Eine solche landesrechtliche Regelung könnte durch den Bund nicht mehr gekippt werden. So können wir die Betroffenheit im Saarland nach unserem Dafürhalten eingrenzen und sowohl die weitere Bewirtschaftung der Flächen, als auch deren weiteren guten Erhaltungszustand sichern.“

Dies bedeute nicht, dass die B- und C-Flächen, die nicht unter Schutz gestellt werden, „zur freien Ausbeutung freigegeben werden“, betont Jost. „Diese Flächen sind genauso wertvoll und unterliegen jetzt schon über die FFH-Richtlinie einem Verschlechterungsgebot. Ihr Zustand muss also nach wie vor so erhalten werden wie bisher oder sogar verbessert werden.“ Das Land wolle dafür sorgen, dass die Bemühungen der Landwirte, dem Naturschutz hier Rechnung zu tragen, honoriert werden.

Jost: „Auf der Basis des bisherigen vertrauensvollen, gemeinsamen Wirkens und unter Nutzung der hohen Sachkompetenz der Landwirte werden wir mit der Landwirtschaft gemeinsam ein Schutzkonzept für die nicht unter den besonderen Schutz gestellten Grünlandflächen entwickeln. Insbesondere durch freiwillige vertragliche Vereinbarungen u.a. im Rahmen unseres Aktionsprogramms Insektenschutz werden wir die Verantwortung für die gemeinsame Entwicklung und den Schutz des wertvollen Grünlandes gemeinsam sichern. Im Sinne von Vertrauen gegen Vertrauen werden wir weiter miteinander machen, was uns im Saarland bisher so erfolgreich gelungen ist.“

Geschrieben von: admin

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