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Altomaro Locurcio, Kandidat der Freien Wählergemeinschaft Saarlouis (FWG), hat beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. Der Grund für diesen Schritt ist der Ausschluss seiner Kandidatur bei der bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis am 09. Juni 2024, der auf eine vermeintliche Überschreitung der Altersgrenze zurückgeführt wird.
Locurcio, der zum Zeitpunkt des Amtsantritts 64 Jahre alt wäre, wurde von der Gemeindewahlleitung abgelehnt, da die Altersgrenze für das Amt des Oberbürgermeisters bei 65 Jahren liegt. Diese Entscheidung wurde sowohl vom Gemeindewahlausschuss als auch vom Wahlbeschwerdeausschuss des Landkreises Saarlouis bestätigt. Locurcio argumentiert jedoch, dass diese Interpretation der Altersgrenze willkürlich und rechtswidrig sei.
In seiner Verfassungsbeschwerde fordert Locurcio nicht nur die Verschiebung der Wahl, sondern auch eine vorläufige Zulassung seiner Kandidatur. Darüber hinaus möchte er eine Überprüfung und Feststellung der grundrechtswidrigen Diskriminierung durch die Altersgrenzen im Kommunalwahl- und Beamtenrecht (KSVG und SBG) erreichen. Er betont, dass kein sachlicher Grund für die Ablehnung seiner Kandidatur vorliege und dass die Altersgrenzen unverhältnismäßig seien.
Locurcio unterstreicht die Dringlichkeit seines Antrags, da eine Wahl ohne seine Beteiligung sein Recht auf Teilnahme an einer fairen Wahl sowie das Recht der Wähler auf eine vollständige Auswahl an Kandidaten beeinträchtigen würde. Er hofft auf eine rasche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, um diese potenziellen Beeinträchtigungen abzuwenden.
Geschrieben von: GTMH
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