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Der Wahlbeschwerdeausschuss des Landkreises Saarlouis hat entschieden, dass der Kandidat der Freien Wählergemeinschaft (FWG), Altomaro Locurcio, aufgrund der Altersgrenze im Kommunalwahlgesetz (KSVG) bei der anstehenden Wahl zum neuen Oberbürgermeister der Kreisstadt nicht wählbar ist (wir berichteten u. a. an dieser Stelle davon). Die FWG prüft nun weitere rechtliche Schritte und drohte an: „Wir werden diese ungerechtfertigte Altersdiskriminierung im Rahmen einer Wahlanfechtung nach erfolgter Wahl in jedem Fall verfassungsrechtlich prüfen lassen“, so Locurcio.
Der FW-Vorsitzende kritisiert in erster Linie die rechtliche Handhabung des Wahlprozesses und verweist auf die strenge Bindung des Wahlbeschwerdeausschusses an bestehende Gesetze, die eine Überprüfung der Eignung für das Bürgermeisteramt im Rahmen des Verfahrens nicht zuließen.
Locourcio wirft dem Gemeindewahlleiter vor, die Wahlvorschläge ihrer Partei benachteiligt zu haben. Trotz fristgerechter Einreichung und Bestätigung der Vorschläge sei deren Entscheidung kurz vor einer entscheidenden Sitzung revidiert worden. Diese Vorgehensweise wird von der FWG als Verstoß gegen das Verfahren zur Mängelbeseitigung nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angesehen, welches eine unverzügliche und transparente Kommunikation von Wahlmängeln fordert.
Die Freien Wähler argumentieren: „Wäre uns rechtzeitig, spätestens jedoch am 02. April, gemäß § 27 KWG mitgeteilt worden, dass der Wahlvorschlag abgelehnt wird, hätten wir die Möglichkeit gehabt, einen Ersatzkandidaten zu nominieren und einen neuen Vorschlag einzureichen“.
Hier scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. Inwiefern die Freien Wähler nach der Wahl mit ihrer Wahlanfechtung Erfolg haben werden, steht in den Sternen. Um den Job des neuen Saarlouis-OBs buhlen nunmehr Marc Speicher (CDU), Florian Schäfer (SPD), Gudrun Bierbrauer-Haupenthal (FDP) und Carsten Becker (AfD).
Geschrieben von: GTMH
today9. Oktober 2024 1044 7
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