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Ford-Werk Saarlouis: Kappung/Erlass von Kirchensteuer auf Abfindung

today15. April 2024 12231

Hintergrund
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Im Zuge der Schließung des Ford-Werks in Saarlouis haben viele Arbeitnehmer Fragen zur Kirchensteuer auf Abfindungen. Das Bistum Trier bietet Möglichkeiten zur Kappung oder sogar zum Erlass dieser Steuer. Wenn Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, müssen sie üblicherweise 9% Kirchensteuer zahlen, da diese im Steuerrecht als außergewöhnliche Einkünfte gelten.

Es besteht jedoch die Option, einen Antrag auf Erlass oder Kappung der Kirchensteuer zu stellen. Im Bistum Trier können Antragsteller*innen bis zu 50% der Steuer erlassen bekommen. Dafür ist lediglich ein formloser schriftlicher Antrag und der Einkommensteuerbescheid erforderlich. Bei Zustimmung wird der Erlass gewährt. Alternativ kann die Steuerlast durch Kappung reduziert werden, wenn sie 4% des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine erlassene Kirchensteuer im Erstattungsjahr zu einem Erstattungsüberhang führen kann, was zu einer höheren Steuerlast im Folgejahr führt. Daher sollten Antragsteller ihr erwartetes Einkommen und geplante Sonderausgaben berücksichtigen und sich gegebenenfalls steuerlich beraten lassen.

Anträge können mit einer Kopie des Einkommensteuerbescheids beim Bischöflichen Generalvikariat Trier eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf der Website des Bistums verfügbar (hier klicken).

Geschrieben von: GTMH

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