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Ein kürzlich bekannt gewordener Fall aus Kaiserslautern zeigt, dass das unkontrollierte Füttern von Tauben mit hohen Geldstrafen geahndet werden kann. In diesem Fall wurde einer Frau, die über einen längeren Zeitraum hinweg Tauben gefüttert hatte, eine Strafe von bis zu 5.000 Euro auferlegt. Diese drastische Maßnahme wurde ergriffen, nachdem die Bewohner der Innenstadt aufgrund der Taubenplage, die durch das exzessive Füttern verursacht wurde, entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen mussten.
Die Städte im Saarland argumentieren, dass das Füttern von Tauben nichts mit Tierliebe zu tun hat, sondern im Gegenteil große Risiken und Probleme mit sich bringt. Zum Beispiel betrachten sie verarbeitete Lebensmittel wie Brot oder Wurst, die oft an Tauben verfüttert werden, nicht als artgerechtes Taubenfutter. Diese Nahrungsmittel enthalten oft große Mengen Salz, was zu Magen-Darm-Beschwerden bei den Vögeln führen kann. Das Füttern von Tauben kann daher nicht nur die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen, sondern auch zu einer unkontrollierten Vermehrung und einer starken Belastung der städtischen Umwelt führen.
Um dem Problem des exzessiven Taubenfütterns entgegenzuwirken, haben einige Städte im Saarland bereits Gesetze und Verbote erlassen, die das Füttern von Tauben in öffentlichen Bereichen untersagen. In Saarlouis beispielsweise gilt ein solches Verbot bereits seit 2013. Wer gegen dieses Verbot verstößt, riskiert eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Es ist daher ratsam, sich zweimal zu überlegen, bevor man in Zukunft in Versuchung gerät, Stadttauben zu füttern. Dies nicht nur aufgrund der möglichen finanziellen Strafen, sondern auch, um das Wohlergehen der Tiere und die Sauberkeit der städtischen Umgebung zu gewährleisten.
Geschrieben von: Melina Schumitz
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