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Heute stand vor dem DFB-Sportgericht die nächste Runde im Prozess um rassistische Äußerungen gegen FCS Abwehrstar Dennis Erdmann an, der mehrere Spieler des 1. FC Magdeburg im Drittliga-Heimspiel vom 25.08.21 beleidigt haben soll. Trotz der Aussagen des Schiedsrichtergespanns, dass sie derartige Äußerungen nicht vernommen haben, sah es das Sportgericht nun als erwiesen an, dass Erdmann diese Äußerungen tatsächlich getätigt hatte.
Damit folgte das Gremium dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Dies bedeutet nun, dass der FCS-Profi wegen „krass sportwidrigen Verhaltens“ mit einer Sperre von 8 Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt wird.
Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts gab zur Begründung an, dass sich für das Gericht die Vorwürfe in der Beweisaufnahme bestätigt haben:
„Dass der Schiedsrichter oder andere Saarbrücker Spieler die Äußerungen von Spieler Erdmann nicht wahrgenommen haben, bedeutet nicht, dass diese nicht gefallen sind. Für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und einen Komplott gegen Dennis Erdmann liegen keine Anhaltspunkte vor.“
Dennis Erdmann bestreitet nach wie vor die Vorwürfe. Auch verschiedene Spieler, z. B. FCS-Kapitän Manuel Zeitz gab vor Gericht an, dass nichts an den Vorwürfen dran sei. Es bleibt ein Beigeschmack, warum ein Spieler ohne handfeste Beweismittel und nur mittels einseitiger Aussagen der Magdeburger mit einer derart hohen Strafe belegt wird. Zumal auch die Schiedsrichter nichts gehört haben.
Der 1. FC Saarbrücken hat sich noch nicht zum Urteil geäußert. Wir bleiben an der Sache dran.
Zuerst hat der ‚Kicker‘ davon berichtet.
Geschrieben von: GTMH
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