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Saarbrücken. Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Lieferkettengesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich dabei auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden.
Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten.
Geändert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes insofern, dass nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen. Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.
Als mehr schlecht als recht kritisiert die Bauwirtschaft gemeinsam mit anderen Verbänden dieses Gesetzes. Die deutsche Wirtschaft unterstützt den Schutz der Menschenrechte weltweit vorbehaltslos. Viele Unternehmen haben bereits umfassende Nachhaltigkeitsmaßnahmen ergriffen und die globalen Geschäftsbeziehungen unserer Unternehmen helfen mit, die Menschenrechtsbilanz vieler Länder zu verbessern. Das nun verabschiedete und ab 1. Januar 2023 geltende Lieferkettengesetz erschwert jedoch weitere Erfolge, indem es Unternehmen Rechtsunsicherheit und zusätzliche bürokratische Lasten aufbürdet.
Der Staat wird primär zum Überwacher der hiesigen Unternehmen, anstatt sie bei der Aufdeckung und Beseitigung von Missständen durch Diplomatie und politische Maßnahmen zu unterstützen. Eine mögliche Folge des geplanten Gesetzes: Deutsche Unternehmen ziehen sich aus Ländern mit hohen menschenrechtlichen Risiken zurück. Ausländische Unternehmen, die dem Gesetz nicht unterliegen und die Menschenrechte weniger ernst nehmen, können ihre Marktposition in den betroffenen Ländern sogar noch ausbauen. Zusammen sollten daher Politik und Wirtschaft eine realitätsnahe und praxisgerechte Lösung schaffen und auf den bereits begonnenen Prozess einer europäischen Regelung aufspringen.
Geschrieben von: admin
today23. August 2024 111 2
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