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Schlecht für unsere Firmen: Sparkasse Saarlouis erhebt ab 01.07. Strafzinsen bei Guthaben

today10. Juni 2021 1994

Hintergrund
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In der Corona-Pandemie geht es vielen Unternehmen nicht gut. Das ist insoweit nichts Neues. Viele Unternehmer sind unsicher: Kommt noch eine 4. Welle, kommt gar eine neue Mutation, gegen die Impfstoffe immun sind? Geht die lange Leidensgeschichte weiter?

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Und genau zu dieser Unzeit kommt die Kreissparkasse Saarlouis auf die Idee, für ihre Kunden ein „Verwahrentgelt“ zu erheben. Ein charmanteres Wort für Negativzinsen oder Strafzinsen. 0,5 % müssen Kunden des Saarlouiser Sparkassenablegers nun auf Ihr Geld bezahlen. Und das gilt gleichermaßen für Neu- wie auch für die Bestandskunden. Immerhin: Die als Verwahrentgelt getarnten Strafzinsen gelten ab Einlagen von 100.000 €. Dabei ist es aber unerheblich, ob es Sichteinlagen oder Spareinlagen sind. Die Saarlouiser Bank versucht damit Kosten auf die Kunden umzuwälzen, die für sie selbst für Bankguthaben bei der Bundesbank entstehen.

 

Damit zieht das Saarlouiser Kreditinstitut nun auch bei den Gewerbekunden nach, denn schon im Herbst letzten Jahres hat die Bank ein ‚Verwahrentgelt‘ von ebenfalls 0,5 % für private Kunden ab 100.000 € Einlage erhoben. Hier hatte man aber noch die Bestandskunden in Ruhe gelassen und sich ausschließlich auf Neukunden beschränkt. Welchen Weg die Sparkasse Saarlouis einschlägt, macht auch die Schließung der Filialen in Beaumarais und Hostenbach sowie der SB-Standorte in Landsweiler, Niedaltdorf, Dörsdorf, St. Barbara und Werbeln vom 01. September 2020 deutlich: Geld sparen – zu Lasten von Kunden und Service.

 

Unsere Redaktion hat vergeblich versucht einen Interviewpartner in der Saarlouiser Zentrale zu erreichen. Doch genau am Tag an dem die Informationsbriefe bei den Kunden in den Briefkästen lagen, war niemand aus der Chefetage im Haus, was in sofern verwundert, dass man doch mit Nachfragen zumindest rechnen musste.

 

Auch am heutigen Tage wollte man sich seitens der Kreissparkasse Saarlouis nicht äußern. Immerhin: Thomas Wolf, Direktor des Gewerbekundengeschäftes bei der Kreissparkasse Saarlouis, ging ans Telefon. Sagen wollte (oder durfte) auch er nichts dazu, außer: „…dass das Thema zu sensibel sei als dass er sich dazu äußern kann“. Mit Recht, denn die treue Unternehmerschaft im Landkreis Saarlouis dürfte sich gestern verwundert die Augen über den formlosen Brief gerieben haben.

 

Nun werden sich nicht nur neue Unternehmen zweimal überlegen, ob sie Ihr Firmenkonto bei der Kreissparkasse Saarlouis eröffnen – auch die Bestandskunden werden sich sicherlich nach alternativen Banken umsehen, die keine Strafzinsen auf Bankguthaben erheben.

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Geschrieben von: Redaktion

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