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Saarlouis. Um die Ausbreitung des Coronavirus im stark belebten Innenstadtbereich zu verhindern, hat die Kreisstadt Saarlouis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag, 31. Mai in Kraft tritt. Ab diesem Datum gilt in den ausgewiesenen Straßen und Plätzen in der Zeit von 21 Uhr bis 2 Uhr das Verbot, alkoholische Getränke zu konsumieren. Ausgenommen sind Flächen mit gastronomischer Nutzung, soweit sich die Gäste auf festen Plätzen aufhalten, die ihnen vom Betreiber zugewiesen wurden.
Mit der Rückkehr zum Saarlandmodell und dem erneut besser werdenden Wetter geht die Kreisstadt Saarlouis davon aus, dass wieder zahlreiche Besucher in die Innenstadt kommen werden. Um allen Besuchern einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen, hat die Verwaltung eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die in Ergänzung des Saarland-Modells des Landes den Betrieb der Geschäfte und Gastronomie sichern soll, indem zu bestimmten Zeiten in Teilen der Innenstadt kein Alkohol auf öffentlichen Flächen konsumiert werden darf.
Durch die hohe Anzahl an erwarteten Besuchern zu den in der Allgemeinverfügung erfassten Zeiten und Orten ist davon auszugehen, dass die Einhaltung des Mindestabstandes nicht durchgängig möglich ist. Weil der Konsum von Alkohol überdies eine enthemmende Wirkung hat, ist dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Effekte, die eine Infektion mit dem Coronavirus begünstigen, in den belebten Bereichen des Stadtgebietes unterbleiben.
Die Stadt will hier präventiv tätig werden und nicht abzuwarten, bis sich Situationen entwickeln, die eine unmittelbare Infektionsgefahr bewirken und in denen ein effektives Eingreifen durch die Ordnungsbehörden nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich ist.
Mit der Allgemeinverfügung erfolgt ein vergleichsweise schwacher Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, während zugleich der Schutz von Besuchern und Passanten vor einem Infektionsrisiko deutlich verbessert wird. Die Anordnung erfolgt in Rücksprache mit der Vollzugspolizei und den im Rahmen der gemeinsamen Streifen (Sicherheitspartnerschaft) gewonnenen Erkenntnissen.
Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf folgende Straßen und Plätze: Silberherzstraße, Weißkreuzstraße, einschließlich zugehöriger Innenhöfe, Bierstraße, Alte-Brauerei-Straße, Sonnenstraße, ab Einmündung Weißkreuzstraße in Richtung Alte-Brauerei-Straße, Karcherstraße, Teilstück von Einmündung Alte-Brauerei-Straße bis Einmündung Weißkreuzstraße.
Die Allgemeinverfügung ist online zu finden auf saarlouis.de.
Geschrieben von: admin
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