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Alkoholverbot auf beliebten öffentlichen Plätzen: Sonderregelung für das verlängerte Wochenende

today11. Mai 2021 164

Hintergrund
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Saarbrücken. Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus hat die Landeshauptstadt das Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt angepasst, um öffentliche Feiern zu verhindern.

Von Donnerstag, 13. Mai, bis einschließlich Sonntag, 16. Mai, gelten dabei hinsichtlich des Alkoholverbots besondere Regelungen. In diesem Zeitraum ist der Konsum von alkoholischen Getränken in der Zeit von 11 bis 22 Uhr auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt:

Nauwieser Viertel
  • Nauwieser Straße Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße
  • Cecilienstraße Hausnummer 8/11 bis Kreuzung Nauwieser Straße
  • Blumenstraße zwischen der Kreuzung Johannis- und Försterstraße
  • Nassauerstraße 16 bis Kreuzung Nauwieserstraße
  • Försterstraße ab Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nassauerstraße
  • · Nauwieser Platz
  • · Max-Ophüls-Platz
Grünanlagen

Hier gilt das Alkoholverbot am Uferbereich und in den Anlagen entlang der Saar (Grünfläche „Am Staden‟ und Willi-Graf-Ufer), beginnend auf Höhe des Restaurants „Undine‟ bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade. Der Regelungsbereich umfasst auch die Grünanlagen einschließlich der dazugehörigen Wege- und Mauerflächen. Im Bereich der Straße „Am Staden‟ bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerfahrt‟ gilt das Verbot zudem auf den uferseitig verlaufenden Bürgersteigen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin. Des Weiteren gilt das Alkoholverbot am Tbilisser Platz einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin. Der Uferbereich und die Anlagen entlang der Saar sind als Verweil- oder Picknickplatz, insbesondere bei gutem Wetter, sehr beliebt. Die dazugehörigen Wege- und Mauerflächen werden gerne als Sitzmöglichkeit genutzt.

Von Donnerstag, 13. Mai, bis einschließlich Sonntag, 16. Mai, gilt das Alkoholverbot zudem im Deutsch-Französischen Garten (DFG) sowie im Bürgerpark Hafeninsel. Besonders an Feiertagen zählen diese Orte zu den besonders gut besuchten Bereichen.

Alkoholverbot auf beliebten öffentlichen Plätzen von 18 bis 22 Uhr

An allen übrigen Tagen ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf den oben genannten öffentlichen Plätzen und Straßen weiterhin in der Zeit von 18 bis 22 Uhr untersagt. Ausgenommen sind der DFG und der Bürgerpark Hafeninsel – hier gilt das Verbot ausschließlich vom 13. bis 16. Mai.

Maskenpflicht in Kaltenbachstraße verlängert

Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert die Landeshauptstadt die zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße. Von 11 bis 22 Uhr haben Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Masken der Standards KN95/N95 beziehungsweise FFP2 zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 11. Mai, in Kraft.

In der Kaltenbachstraße befinden sich Betriebe, die überwiegend Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Sie ist weiterhin vielbesucht. Im gesamten Tagesverlauf, insbesondere um die Mittagspausenzeit und in den Abendstunden, bilden sich hier Warteschlangen. Oftmals werden Speisen und Getränke dann in unmittelbarer Nähe verzehrt. In den späten Abendstunden werden häufig auch alkoholische Getränke konsumiert, wodurch Personenansammlungen in der Kaltenbachstraße entstehen. Die neue Regelung zum Tragen einer Maske soll Passanten daran erinnern, Speisen und Getränke nicht vor Ort zu konsumieren.

Verwaltungsdezernent Sascha Grimm, zuständig für das Ordnungsamt: „Wir sind auf einem guten Weg, was die Infektionszahlen betrifft. Dennoch liegen sie nach wie vor auf einem zu hohen Niveau. Es geht jetzt darum, das bisher Erreichte zu bewahren und die Ausbreitungsdynamik weiter zu verzögern. Gemeinsam mit der Polizei werden wir auch über das verlängerte Wochenende wieder Schwerpunktkontrollen durchführen.“

Plakate weisen auf Maskenpflicht und Alkoholverbot hin

Die Landeshauptstadt wird mit Plakaten in den entsprechenden Bereichen auf die Maskenpflicht und das Alkoholverbot hinweisen. Beide Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Montag, 17. Mai. Die Landeshauptstadt erlässt die Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Darin wird die Ortspolizeibehörde ermächtigt, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen anzuordnen und den Verzehr von alkoholischen Getränken zu untersagen.

Geschrieben von: admin

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