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Neue Förderung für private Regenwasserbewirtschaftung: Umweltminister ruft zur Beteiligung an der „Aktion Wasserzeichen“ auf

today4. Mai 2021 519 2 5

Hintergrund
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Saarbrücken. Viele Gemeinden haben in den vergangenen Jahren an der Aktion Wasserzeichen teilgenommen und damit ihre Kanäle sowie die Umwelt durch die Trennung von Regenwasser und Abwasser entlastet. „In Zukunft sollen auch die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Regenwasser bewirtschaften wollen, mitgenommen und über kommunale Zuschussprogramme unterstützt werden. Wir haben die Richtlinie unseres Förderprogramms Aktion Wasserzeichen entsprechend überarbeitet“, informiert Umweltminister Reinhold Jost.

Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.

In vielen Kanälen fließen neben dem Abwasser auch gefasste Quellen, Grundwasser oder nicht verschmutztes Regenwasser. Bei diesem so genannten Fremdwasser handelt es sich also um Wasser, das gewollt oder ungewollt in die Kanalisation eindringt, mit dem Schmutzwasser vermischt abfließt und den Kanal sowie die Kläranlage unnötig belastet, da dieses Wasser nicht behandlungsbedürftig ist.

Maßnahmen der Fremdwasserentflechtung haben daher zum Ziel, einerseits kommunale Kläranlagen zu entlasten, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und diffuse Schadstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren. Andererseits wird die natürliche Wasserbilanz durch Rückführung des Niederschlagswassers in ein Gewässer in der Nähe verbessert. Beispiele sind das Abkoppeln von Gewässereinläufen, das Abtrennen von Außengebieten vom Mischwasserkanal oder das Reduzieren der Einleitung des Regens von befestigten innerörtlichen Flächen.

Diese Maßnahmen der „Aktion Wasserzeichen“ werden zukünftig mit höheren Kostenrichtwerten und Zuschüssen auf Gemeindeebene gefördert. Insgesamt stehen für die Jahre 2021 bis 2023 rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt.

Daneben werden auch die messtechnische Ausrüstung von Regenwasserentlastungsanlagen, Nachrüstung und Neubau von Kläranlagen, sowie der Einsatz externer Gewässerschutzbeauftragter als neue Maßnahmen aufgenommen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat nach dem Wasserhaushaltsgesetz herausgehobene Aufgaben und Rechte. Darüber erstattet er jährlich schriftlich Bericht. Ziel der Förderung ist eine verbesserte Aufgabenwahrnehmung, da dadurch ungewollten Abwassereinleitungen vorgebeugt werden kann. Der Gewässerschutzbeauftragte kann auch von mehreren Kommunen gemeinsam beauftragt werden. In jedem Fall beträgt der geplante Zuschuss pauschal 2500 € jährlich je Gemeinde.

Geschrieben von: admin

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