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Saarbrücken. Die Landesregierung hat in einer außerordentlichen Ministerratssitzung am Freitag (30. April 2021) Erleichterungen für vollständig Geimpfte sowie Genesene beschlossen. Diese werden künftig mit Getesteten gleichgestellt. Ab kommenden Montag entfällt für diese Personengruppen somit die Testpflicht beispielsweise beim Friseur oder beim Betreten von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs.
Zudem wird es auch im Bereich von Quarantänemaßnahmen Änderungen für Geimpfte und Genesene geben. Hier entfällt nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne, sofern es sich nicht um ein Virusvarianten-Gebiet handelt.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die alle erforderlichen Impfungen eines Impfstoffes nach den STIKO Kriterien erhalten haben und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen; nach den erforderlichen Impfungen müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
Als genesen gelten Personen, die nachweisen können, dass sie bereits eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben, wenn die zugrundliegende PCR-Testung mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ein Antikörpertest gilt nicht als Nachweis.
Auch für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht gelockert. Sofern sie genesen oder geimpft sind und eine 90%ige Durchimpfungsquote in der Einrichtung vorliegt, besteht die Testpflicht nur noch einmal alle zwei Wochen. Beschäftigte dieser Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssen nur noch einmal in der Woche verpflichtend einen Test durchführen.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir nehmen in einem ersten Schritt bestimmte Einschränkungen für Geimpfte oder Genese zurück. Menschen, von denen nachweislich kein hohes Ansteckungsrisiko für andere ausgeht, wird durch den Wegfall der Testpflicht der Alltag etwas erleichtert. Wir machen bei unserem Impfmarathon täglich weitere Meter gut, so dass immer mehr Saarländer:innen von den Erleichterungen profitieren können. Klar ist: Die tief greifenden Grundrechtseinschränkungen dürfen kein Dauerzustand werden – es wäre gut, wenn der Bund bereits in der kommenden Woche die Weichen stellt, um weitere Einschränkungen für Geimpfte zurückzunehmen.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Wir setzen pragmatisch um, was RKI und Bundesregierung zum Umgang mit Geimpften und Genesen empfehlen. Vollständig Geimpfte und Genese werden von Testpflichten ausgenommen, auch weil verfassungsrechtlich geboten ist, Beschränkungen wieder aufzuheben. Weil aber das Risiko wissenschaftlich nicht völlig ausgeschlossen, müssen allgemeine Vorsichtsmaßnahmen wie Masken und Abstand natürlich weiter gelten.“
Die geänderten Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden bis zum 16. Mai 2021 verlängert.
Geschrieben von: admin
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