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Saarlouis. Seit heute gilt in festgelegten Bereichen der Saarlouiser Innenstadt eine neue Allgemeinverfügung. Demnach gilt an den ausgewiesenen Orten in der Zeit von 18 Uhr bis 2 Uhr nachts das Verbot, alkoholische Getränke zu konsumieren sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Ausgenommen sind gastronomische Flächen, wenn sich die Gäste auf festen Plätzen aufhalten, die ihnen vom Betreiber zugewiesenen wurden.
Hintergrund sind eine hohe Besucherdichte und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, die bei gemeinsamen Kontrollen von Stadt und Polizei bereits festgestellt wurden und die durch warme Temperaturen weiter begünstigt werden.
Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf folgende Straßen und Plätze: Großer Markt, Französische Straße, Kleiner Markt, Postgäßchen. Silberherzstraße, Weißkreuzstraße einschließlich der zugehörigen Innenhöfe, Bierstraße, Alte-Brauerei-Straße, Sonnenstraße, Karcherstraße bis Kleiner Markt. Vor Ort wird die Gültigkeit der Allgemeinverfügung durch Aushang zusätzlich bekannt gemacht.
Die Einhaltung der geltenden Regeln wird am Wochenende gemeinsam durch mehrere Mitarbeiter von Polizei und Stadt im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft kontrolliert. Die Allgemeinverfügung ist online zu finden auf saarlouis.de.
Geschrieben von: admin
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