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Wir ziehen es wirklich durch: Saarland-Modell startet nach Ostern

today2. April 2021 2518 5

Hintergrund
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Ministerrat beschließt Umsetzung nach Drei-Stufen-Plan

Das in der vergangenen Woche vorgestellte Saarland-Modell startet ab dem 6. April 2021. Der Ministerrat hat dazu am Donnerstagabend (1. April 2021) die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit einem Drei-Stufen-Plan beschlossen, dieser enthält ein stringentes Management, das abhängig vom Infektionsgeschehen und der Situation der Krankenhausversorgung auch eine Notbremse beinhaltet. (Details dazu unten). Verbunden mit einer Rückkehr zum Präsenzunterricht wird ab dem 19. April auch eine Testpflicht an den weiterführenden saarländischen Schulen eingeführt. Das bedeutet: Schüler:innen müssen sich zweimal pro Woche in der Schule testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Schüler:innen, die keinen Test machen, werden alternativ ein Lernangebot für zu Hause bekommen.

 

Ministerpräsident Tobias Hans: „Mehr impfen, mehr testen, mehr Achtsamkeit, mehr Möglichkeiten: Das ist die Formel, mit der wir als Saarland in der Bekämpfung der Corona-Pandemie neue Wege gehen wollen. Mit dem Saarland-Modell soll keine Corona-Infektion unentdeckt bleiben. An die Stelle der reinen Kontaktbeschränkungen werden Testauflagen treten. Hinter diesem Systemwechsel steckt das Ziel, die Pandemie mit weniger Grundrechtseinschränkungen ebenso wirkungsvoll einzudämmen, ohne das Risiko einer gefährlichen COVID-19-Infektion einzugehen. Je mehr wir testen, desto mehr Infektionen decken wir auf – das wird uns in Kombination mit der digitalen Kontaktnachverfolgung helfen, die Infektionsketten schnell zu durchbrechen und so die Verbreitung des Virus zu verhindern. Klar ist aber auch: wir machen keine Experimente. Wenn das Infektionsgeschehen nicht unter Kontrolle bleibt und dem Gesundheitssystem eine Überlastung droht, werden wir, ohne zu zögern auf Stufe Rot stellen und die Notbremse ziehen. Schon bei Stufe gelb – einer Inzidenz von über 100 – werden wir gegensteuern: Mit einer weitreichenden Testpflicht auch in bisher ohne Tests geöffneten Bereichen setzen wir ein klares Zeichen. Wir gehen auch weiterhin kein Risiko ein, sondern handeln umsichtig und mit Bedacht. Es kommt jetzt auf die Mitwirkung aller Menschen im Saarland an: Ob dieser Weg zum Erfolgsrezept in der Pandemie-Bekämpfung wird, haben wir selbst in der Hand.“

Foto: CDU Saar

 

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das Saarland-Modell kommt wie vereinbart zum 6. April 2021 Das Saarland wird Tests nutzen, um dank einem Mehr an Sicherheit vorsichtige Öffnungen vorzunehmen. Gleichzeitig sind wir bundesweit spitze beim Impfen. Mit einem klar abgestuften Vorgehen machen wir von Beginn an klar, was geschieht, wenn sich die Situation verschlechtert. So werden wir die Testungen nochmal massiv verstärken, wenn die Inzidenz mehrere Tage über 100 steigt. Und allen ist klar, dass wir wieder mit härteren Maßnahmen reagieren müssen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Das ist ein klares, verlässliches System. Wir setzen damit auch auf die Verantwortung der Saarländerinnen und Saarländer. Mit Vorsicht schaffen wir mehr Freiheiten. Ob sie halten, liegt an uns allen.“

Quelle: Werner Schüring / spd.de

 

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die Testpflicht ab dem 19. April 2021 ergänzt das Hygienekonzept an unseren Schulen und kann für ein noch höheres Maß an Sicherheit sorgen. Verpflichtende Tests bedeuten für mich aber insbesondere auch die zeitnahe Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht für alle Schüler:innen. Regelmäßige Testungen können einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten und dabei helfen, asymptomatische Infektionen frühzeitig zu erkennen und somit Infektionsketten gar nicht erst entstehen zu lassen. Dadurch schaffen wir die Voraussetzungen für die Rückkehr aller Schüler:innen in die Klassenräume.“

Streichert Clivot

 

Das Saarland-Modell im Überblick

Zusätzlich zu den bereits in Kraft getretenen Öffnungsschritten werden weitere Öffnungen – gebunden an die Vorlage eines negativen Tests sowie Maßnahmen zu Hygiene und Kontaktnachverfolgung – möglich:

 

  • Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich: maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können, Veranstaltungen mit Kontaktnachverfolgung und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde.
  • Öffnung Außengastronomie: mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen ohne Test; darüberhinausgehend maximal 10 Personen pro Tisch, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
  • Sport: Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem Test.
  • Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos: mit Kontaktnachverfolgung und negativem Test.

 

Zur Testung

  • Der zugrundeliegende Test muss die Anforderungen des RKI erfüllen (https://www.rki.de/covid-19-tests).
  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Das Testergebnis ist durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden.
  • Kein Testerfordernis für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

 

Der Drei-Stufen-Plan

Sollte es zu einem Anstieg der Infektionen kommen, werden die Ursachen genauestens analysiert: wo sind Infektionsketten entstanden, lassen sich diese auf eine Einrichtung oder ein Cluster eingrenzen. Neben den aktuellen Inzidenzen werden auch der R-Wert und vor allem die Entwicklung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen eine wichtige Rolle spielen. Je nach Entwicklung verschiedener Parameter treten weitere Maßnahmen in Kraft.

 

Stufe 1 (grün): stabiles Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 100)

  • Für die bereits vor dem 6. April 2021 in Kraft getretenen Öffnungsschritte ergeben sich keine Änderungen.
  • Für die zusätzlichen Öffnungsschritte des Saarland-Modells gelten die oben genannten Regelungen (Testpflicht, Kontaktnachverfolgung etc.).

 

Stufe 2 (gelb): gesteigertes Infektionsgeschehen

  • Bei einer Inzidenz von über 100 für drei Tage wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen, etc.) Ausnahmen davon wird es lediglich für Bedarfe der Grundversorgung geben, wie Lebensmittel oder Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen.

 

Stufe 3 (rot): drohende Überlastung des Gesundheitswesens

  • Rücknahme aller Öffnungsschritte und konsequenter Lockdown.

Geschrieben von: GTMH

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