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Saarbrücken. Am vergangenen Wochenende kontrollierten Einsatzkräfte der Verkehrspolizei Dudweiler gezielt Kleintransporter. Hierbei stellten sie bei fünf Fahrzeugen steuer-/und versicherungsrechtliche Verstöße fest, untersagten die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren ein.
Ein Fahrzeugführer fuhr dennoch nur wenige Minuten nach der Kontrolle verbotswidrig weiter, wurde aber durch ein Streifenkommando gestoppt. Jetzt erwarten den Fahrer weitere Strafanzeigen.
Kräfte der spezialisierten Verkehrsüberwachung stellten auch zahlreiche Ordnungswidrigkeiten fest: so leiteten sie entsprechende Verfahren wegen diversen Fahrzeugmängeln, nicht angegurteten Kindern, mangelhafter Ladungssicherung, Überladung, mehreren Verstößen gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Schrottsammler ohne Genehmigung und ohne Reisegewerbekarte) und gegen die Gefahrgutverordnung ADR ein. Auch Verstöße gegen die geltende Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VOCP) stellten die Einsatzkräfte fest. Hier wurden die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Fahrer eines Kleinbusses mit Anhänger, mit welchem Personen gewerblich von London nach Rumänien befördert werden sollten, war- wie auch das verantwortliche Unternehmen- nicht im Besitz einer gültigen Genehmigung für deren Durchführung. Das Ergebnis lautete hier: Untersagung der Weiterfahrt und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz. Noch vor Ort musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.250 Euro hinterlegt werden.
Bereits am 22. Februar 2021 kontrollierten die Beamten den Fahrer eines Kleintransporters, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie bei einer Überprüfung feststellten, dass dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis bereits vor über 20 Jahren entzogen wurde.
Geschrieben von: admin
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