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Rücksichtslos und widersprüchlich: Oskar Lafontaine kritisiert Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz scharf

today12. Februar 2021 2168 3

Hintergrund
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Saarbrücken. Als „rücksichtslos und widersprüchlich“ bezeichnet Oskar Lafontaine die Ergebnisse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. „Nach wie vor will man die Pandemie mit dem sogenannten Inzidenzwert steuern, der bei näherer Betrachtung naturwissenschaftlichen Grundsätzen nicht entspricht, weil bei der Feststellung des Wertes die Anzahl der durchgeführten Tests nicht berücksichtigt wird.

Die Steuerung der Pandemie nach einem solchen zweifelhaften Wert ist letztendlich eine Idiotie, vor der der Virologe Streeck beispielsweise eindringlich gewarnt hat.   Und wenn dieser willkürlich gewählte ‚Inzidenzwert‘ von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in Reichweite ist, wird Hals über Kopf der Wert auf 35 festgesetzt. Erst wenn dieser Wert unterschritten wird, sollen Einzelhandel, Museen und Galerien sowie die restlichen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen dürfen.

Willkürlich und rechtswidrig ist es zudem, nur die Öffnung der Friseurbetriebe zum 1. März zu ermöglichen, die der übrigen körpernahen Dienstleistungs-Betriebe wie beispielsweise Kosmetikstudios, Massagesalons und Tätowierer aber nicht. Die beratungsresistente Bundeskanzlerin und die ihr folgenden Ministerpräsidenten, die nur auf Wissenschaftler hören, die ihren falschen Weg bestätigen, treiben viele selbständige Existenzen in den Ruin.  Gerade im Saarland wird die Willkür der Beschlüsse der Kanzlerin-Runde täglich sichtbar, weil die Menschen nach Lothringen und Luxemburg ausweichen, wo Geschäfte und Friseure geöffnet haben.“ In Frankreich liegt der Inzidenzwert bei 200, in Luxemburg bei 182.

Die Linksfraktion wird in der Landtagssitzung am Montag einen Antrag zur namentlichen Abstimmung stellen, in dem gefordert wird, dass Handel, Gastronomie, kulturelle Einrichtungen und alle Betriebe zur Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen ab 22. Februar wieder öffnen dürfen. Für körpernahe Dienstleistungen sollen Kunden nach dem Beispiel Österreichs durch negative Corona-Tests belegen, dass sie nicht infiziert sind. Wie in Frankreich oder auch in Bayern sollen die Kosten der Tests von der öffentlichen Hand übernommen werden. Die gleichen Bedingungen schlägt die Linksfraktion auch für Gastronomie-Betriebe vor.

Foto-Quelle: Sandro Halank (CC-BY-SA 3.0)

Geschrieben von: admin

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