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Nennig: Auch ein „Sie“ schützt vor Strafe nicht

today12. Februar 2021 832

Hintergrund
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Nennig. Anlässlich der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen, kontrollierten Bundespolizisten im April letzten Jahres in Nenning eine Frau, die aus Luxemburg kommend nach Deutschland einreisen wollte.

Die Saarländerin verhielt sich bereits zu Beginn der Kontrolle äußerst unkooperativ und verweigerte unter anderem die Herausgabe ihres Personalausweises. Als der Beamte sie daraufhin erneut aufforderte, ihm den Personalausweis auszuhändigen, schrie sie laut „Sie Vollidiot! Ihnen zeige ich gar nichts. Sie sind das Allerletzte!“.

Trotz der verwendeten Höflichkeitsform „Sie“ verurteilte das Amtsgericht Merzig die Dame nun wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 EUR.

Geschrieben von: admin

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