Uncategorized

Sonderkonjunkturprogramm Gastgewerbe erfolgreich angelaufen

today8. Februar 2021 111

Hintergrund
share close

Saarbrücken. Hotel- und Gastronomiebetriebe sollen auch in für die Branche schweren Zeiten Investitionen tätigen können. Für die Zukunft der Branche wichtige Investitionen werden daher vom Wirtschaftsministerium mit einem zusätzlichen Sonderkonjunkturprogramm Gastgewerbe gefördert, das Ministerin Anke Rehlinger im Oktober 2020 angekündigt hat. Dafür stellt das Wirtschaftsministerin 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Nach nur vier von 15 Monaten Laufzeit des Programms zeichnet sich bereits jetzt der Erfolg ab: Bereits mehr als zwei Drittel des Fördervolumens konnte verplant werden – ca. 2,2 Mio. Euro. Bis Anfang Februar gingen im Wirtschaftsministerium rund 35 Förderanträge ein, weitere Antragssteller haben sich bereits angekündigt. Im Durchschnitt beantragten die Gastronomen und Hoteliers eine Förderung in Höhe von ca. 63.000 Euro. Das Programm läuft noch bis Ende 2021.

„Das Interesse zeigt, dass wir in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA eine Unterstützung organisiert haben, die zu den Bedürfnissen der Branche passt“, so Ministerin Anke Rehlinger. „Neben der akuten Hilfe für existenzbedrohte Unternehmen im Gastgewerbe erfüllt diese Komponente für Zukunftsinvestitionen der Branche ihren Zweck. Nach einem Fünftel der Laufzeit bereits mehr als zwei Drittel des Volumens veranschlagen zu können, spricht für sich. Ich freue mich sehr, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer unser Angebot nutzen und in die Zukunft ihrer Betriebsstätten investieren.“

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten. Voraussetzung ist, dass 30 Prozent der Kosten für Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung aufgewendet werden. Die Investitionssumme muss mindestens 20.000 Euro netto betragen, wovon dann 10.000 Euro durch das Sonderkonjunkturprogramm gefördert werden. Der Fördersatz beträgt also 50 Prozent.

Die maximal förderfähige Investitionssumme liegt bei 200.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes mit Betriebsstätte im Saarland, die ihre Investitionen bis Ende 2021 vornehmen und mindestens 1,5 VollzeitmitarbeiterInnen beschäftigen.

Geschrieben von: admin

Rate it

Beitrags-Kommentare (0)

Hinterlassen Sie eine Antwort

Jetzt läuft:

KONTAKTIERE UNS

0%