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Saarlouis. 20 bis 25 Jahre beträgt, je nach Standort, die reguläre Ruhefrist auf den Saarlouiser Friedhöfen – danach werden Gräber aufgelöst. Manche Grabstätten allerdings weisen besondere Qualitäten auf, die über die persönliche Erinnerung an die Verstorbenen hinaus reichen: Das können etwa künstlerisch oder denkmalpflegerisch wertvolle Objekte sein oder Grabstätten von Personen mit herausgehobener Stellung. Die Saarlouiser Friedhofsatzung räumt daher die Möglichkeit ein, bedeutende Grabanlagen über die reguläre Laufzeit hinaus dauerhaft zu erhalten.
2018 gründete OB Peter Demmer eine Arbeitsgruppe, um jene Gräber auf den Saarlouiser Friedhöfen zu erfassen, die als erhaltenswert eingestuft werden. Teil der Kommission sind Historiker und Künstler, Vertreter aus Architektur und Denkmalpflege sowie aus Verwaltung und vom Neuen Betriebshof Saarlouis. Unterstützt wird das Gremium durch enge Zusammenarbeit mit den heimatkundlichen und historischen Vereinen in den Stadtteilen.
Nachdem die Arbeit für die Stadtteile westlich der Saar bereits abgeschlossen ist, überreichte der Rodener Geschichtskreis eine umfangreiche Ausarbeitung mit erhaltenswerten Grabanlagen auf dem Rodener Friedhof, der zugleich die größte Ruhestätte der Kreisstadt darstellt.
Beachtung fanden dabei neben der künstlerischen Bedeutung der Grabstätten auch historische Gräber von Nonnen und Priestern sowie Angaben über verdienstvolle Tätigkeiten der beigesetzten Persönlichkeiten. Neben der Materialbeschaffenheit der Steine fanden, wo möglich, auch die Bildhauerwerkstätten und Steinmetze Erwähnung.
Eine Besonderheit des Rodener Friedhofes stellt zudem der Ehrenfriedhof dar, der 1952/53 von Johann Klein angelegt wurde und in dem mehr als 160 in Roden gefallene Soldaten beider Weltkriege ihre letzte Ruhestätte fanden. Anhand der vorgelegten Liste werden Geschichtskreis und Arbeitsgruppe eine Begehung durchführen, um eine abschließende Bewertung für den Rodener Friedhof festzulegen.
Zuletzt steht die Prüfung der erhaltenswerten Grabanlagen auf den beiden Fraulauterner Friedhöfen aus, sodass der Ist-Zustand danach vollständig abgebildet ist. Die Aufgabe selbst jedoch hat auch darüber hinaus Bestand: Auch in Zukunft muss fortgeschrieben werden, welche zukünftigen Gräber ebenfalls als dauerhaft erhaltenswert eingestuft werden.
Foto-Quelle: Sascha Schmidt
Geschrieben von: admin
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