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Steuerbescheide in Neunkirchen werden verschickt

today19. Januar 2021 308

Hintergrund
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Neunkirchen. Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2021. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümern vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits versandt.

Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar.

Anlieferberechtigung 2021 für den Grünschnittsammelplatz

Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2021 (gelb) für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Mit dieser Berechtigung können kompostierfähige Massen, die von Neunkircher Grundstücken stammen, gemäß der Gebührensatzung auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Gewerbetreibende benötigen für die Anlieferung eine Einzelberechtigung, die bei der Abteilung für Steuern im Rathaus ausgestellt wird (Tel. 202 318, -319, -320).

Sowohl die derzeit geltenden Öffnungszeiten des Grünschnittsammelplatzes, als auch die Gebühren für die Anlieferung des Grünschnittes, sind auf der Anlieferberechtigung aufgedruckt.

Anmeldung zur Hundesteuer

Hundehalter, die ihrer Meldepflicht zur Hundesteuer bisher nicht nachgekommen sind, werden gebeten, ihre Hunde anzumelden. Der städtische Ordnungsdienst ist angewiesen, verstärkt zu kontrollieren. Zuständig für die Anmeldung im Rathaus ist die Steuerabteilung, Zimmer 321, Tel. 06821 202 321.

Ortskirchensteuer

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der Pfarrei Heilige Familie Blieskastel vom 23.03.2017 und gesetzlicher Grundlagen (Kirchensteuergesetz Saarland und Kirchensteuerordnung der Diözese Speyer) ist die Kreisstadt Neunkirchen verpflichtet, für die Kirche Kirchensteuer vom Grundbesitz festzusetzen. Dies gilt allerdings nur für den Ortsteil Eschweilerhof, der organisatorisch zur Kirchengemeinde „Heilige Familie Blieskastel“ gehört. Betroffen sind ausschließlich alle katholischen Einwohner, die ihren Wohnsitz und den Grundbesitz innerhalb dieser Kirchengemeinde haben. Die Steuer beträgt 10% des Grundsteuermessbetrages. Die Ortskirchensteuer wird mit gesondertem Bescheid festgesetzt.

Geschrieben von: admin

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