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Saarlouis. Eine Saarländerin hat einen Normenkontroll-Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis eingereicht, um die geltenden Kontaktbeschränkungen im Saarland zu kippen. Ihrer Ansicht nach sei dieser Eingriff in die Grundrechte nicht gerechtfertigt.
Im Zuge der Verschärfung der Corona-Maßnahmen sind derzeit bundesweit nur Treffen mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt. Eine einzelne Person kann jedoch auch einen kompletten Hausstand empfangen. Bei dringenden Fällen persönlicher Natur, beispielsweise die Betreuung von Kindern und oder Menschen mit einer Behinderung, können jedoch Ausnahmen gemacht werden.
Diese Ausnahmen greifen jedoch nicht im Fall der Antragstellerin: Ihr geht es um Treffen zwischen ihr und ihrem Ehemann mit ihren Enkeln sowie den dazugehörigen Eltern. Diese sind derzeit in dieser Form nicht möglich. Nach Ansicht der Großmutter sei dies ein schwerwiegender Grundrechtseingriff, der zentrale Elemente des Lebens angreife. Zudem seien die Kontaktbeschränkungen zu unbestimmt.
Das Oberverwaltungsgericht gab gegenüber der dpa an, dass es zeitnah über den Eilantrag entscheiden wolle. Die derzeitige Corona-Verordnung im Saarland, die seit Montag gültig ist, ist vorerst bis zum 24. Januar terminiert.
Geschrieben von: admin
today23. August 2024 105 2
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