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„Skandale im Skandal“ – Homburger FDP äußert sich zum Streit um „Remise“

today30. Dezember 2020 277

Hintergrund
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Dies ist der original Wortlaut der Pressemitteilung der Homburger FDP-Stadtratsfraktion:

Die Skandale im Skandal

In seiner Sitzung am 16.12.2020 hat der Stadtrat trotz Bedenken aus der CDU-Fraktion beschlossen, die Verwaltung mit der Erstattung einer Strafanzeige im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme „An der Remise“ zu beauftragen.

Anlass hierfür war die Tatsache, dass ein oder mehrere Mitarbeiter des Bauamtes unberechtigt einen Auftrag zur Verlängerung dieser Straße erteilt haben, wodurch Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 500.000,00 € angefallen sind.

Dies sei, so Jörg Kühn, FDP-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat, nur die berühmte Spitze des Eisberges, der Skandal im Skandal.

Kühn listet auf:

Bereits während der eigentlichen und sowohl gegen den schriftlichen Bauvertrag wie auch den Bebauungsplan verstoßenden Baumaßnahme hätte die „Verlängerung“ dieser Straße auffallen müssen.

Immerhin handelte es sich bereits ursprünglich um ein Auftragsvolumen von mehr als einer Million Euro.

  1. Da die Stadt solch teure Baumaßnahmen aufgrund der Haushaltslage nur noch sehr selten durchzuführen hat, wäre es auch Aufgabe sowohl des Abteilungsleiters wie auch des Amtsleiters gewesen, ab und zu „vorbeizuschauen“.
  2. Abschlagszahlungen hätten spätestens mit Erreichen der ursprünglichen Auftragssumme nicht mehr geleistet werden dürfen, unter anderem auch wegen fehlender Nachvollziehbarkeit, da zum Beispiel eine hohe Pauschale in einer Rechnung auftaucht.
  3. Die Schlusszahlung hätte nicht geleistet werden dürfen, es fehlte schlichtweg an einem wirksamen Auftrag. Kein privater Bauherr käme auf die Idee, einer Baufirma 50% mehr zu zahlen für Arbeiten, die er nicht beauftragt hatte.
  4. Mitte 2019 beauftragte die Stadtverwaltung einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Gutachtens, welches etwa 7 Monate Zeit in Anspruch nahm und sicherlich mindestens einen höheren 4-stelligen Betrag an Kosten verursachte. Dieses Gutachten führte zu der Erkenntnis, dass gegen interne Vorgaben und Dienstvorschriften verstoßen wurden und auch EU-Vergaberichtlinien verletzt wurden. Ein direkter strafrechtlich relevanter Sachverhalt ergäbe sich aus den nur rudimentär vorhandenen Unterlagen nicht. Nach Auffassung des Gutachters stünde noch nicht einmal fest, ob der Stadt ein Schaden entstanden sei. Bei Mehrkosten von 500.000,00 €, die auch gezahlt wurden im Zusammenhang mit einer nicht in Auftrag gegebenen Straßenverlängerung, überrascht eine solche Erkenntnis. Es hätte den in den Diensten der Stadt Homburg stehenden Juristen ohne Weiteres möglich sein müssen, in wenigen Stunden zu gleichen Erkenntnissen zu gelangen.
  5. Die Tatsache, dass zwischen Feststellung des Sachverhaltes durch die Verwaltung einerseits und der Information im Bauausschuss beziehungsweise im Stadtrat mehr als zwei Jahre liegen, lässt erahnen, dass es auch der jetzigen Verwaltungsspitze nicht unbedingt auf schnelle Transparenz ankommt.

Besonders ärgerlich, so Michael Eckardt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, ist dann auch der Versuch der Verwaltung, eine Verlagerung des Grünschnittplatzes in das Industriegebiet „An der Remise“ herbeizuführen.

In der Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2020 wurde die Verlagerung des Grünschnittplatzes unter anderem damit begründet, dass eine endgültige Genehmigung des jetzigen Grünschnittplatzes an der Industriestraße durch das LUA nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sei.

Dass es sich insoweit um eine „Pseudoargumentation“ handele, so Eckardt, ergebe sich aus der Berichterstattung in der SZ vom heutigen Tage.

Eine Genehmigung des Grünschnittplatzes an der Industriestraße sei ohne größere Probleme möglich und herbeizuführen. Das Ansinnen der Verwaltung, die Verlagerung in das Industriegebiet „An der Remise“ voranzutreiben, solle ganz offensichtlich nur dazu dienen, die rechtswidrige Straßenverlängerung nachträglich zu „legitimieren“ mit dem Hinweis, die Verlängerung der Straße sei ohnehin notwendig gewesen.

Sobald erste stichhaltige Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens vorliegen, werden von Seiten der FDP-Stadtratsfraktion Anträge auf Beschlussfassungen zur Geltendmachung von Regressansprüchen, auch im Zusammenhang mit geleisteten Zahlungen, gestellt.

Geschrieben von: GTMH

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