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UKS reagiert auf Lockdown: Verschiebung planbarer Behandlungen und erweiterte Schutzmaßnahmen

today15. Dezember 2020 417

Hintergrund
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Homburg. Die Bundesregierung hat einen Lockdown ab dem 16. Dezember bis mindestens 10. Januar 2021 ausgerufen. „Bis diese Maßnahmen zur Eindämmung der 2. Welle greifen, müssen wir im Universitätsklinikum mit einem steten Zustrom an Notfall- und Covid-19-Patienten rechnen“, sagt Prof. Wolfgang Reith, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKS.

„Die aktuelle Versorgungssituation am UKS spiegelt die Gesamtsituation im Saarland wider. Eine regelhafte Versorgung unserer Patientinnen und Patienten wird zunehmend schwieriger, da umliegende Krankenhäuser an der Belastungsgrenze arbeiten und sich zunehmend aus der Regel- und Notfallversorgung abmelden müssen. Durch die deutliche Ausweitung des Einzugsgebietes ist das UKS stärker belastet.“

Bereits am Freitag, 11. Dezember 2020, hat der Vorstand des UKS daher einen Beschluss gefasst, der die allgemeine Reduktion planbarer und nicht dringlicher Eingriffe und Behandlungen vorsieht. „Medizinische Notfälle und onkologische Indikationen werden weiterhin betreut“, betont Reith.

Dadurch freigesetztes Personal – Ärzte und Pflegekräfte – wird zur Unterstützung der Akutversorgung verlagert. „Wir bitten außerdem unsere Beschäftigten in den betroffenen Bereichen, ihre Urlaubsplanungen am Jahresende zu überdenken“, sagt Reith. „Die Urlaubstage und Zeiten können problemlos ins neue Jahr verschoben werden. Wir brauchen jetzt Jeden vor Ort im UKS. Wir sind zuversichtlich, dass wir die aktuelle Situation mit Solidarität und vereinten Kräften meistern können.“

Im Lockdown fährt das Universitätsklinikum auch seine Schutzmaßnahmen weiter hoch. Das bedeutet u.a., dass die Zufahrten auf das UKS-Gelände strenger reglementiert werden. Die Schranken an der Hauptzufahrt sowie an der Nebeneinfahrt Cappelallee werden ab Mittwoch, 16. Dezember, in der Zeit von 14 Uhr bis 20 Uhr für Externe geschlossen sein.

„Eine Einfahrt ist lediglich Beschäftigten mit Dienstausweis, Notfällen und schwer (geh-) eingeschränkten Patientinnen und Patienten erlaubt“, so Reith. Patientenbesuche im UKS sind seit längerem auf Ausnahmefälle wie dringende Besuche bei Kindern oder schwerst kranken Menschen beschränkt.

Foto-Quelle: atreyu (CC BY-SA 3.0)

Geschrieben von: admin

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