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Schuldunfähiges Kind zum Diebstahl missbraucht

today14. Dezember 2020 283

Hintergrund
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Saarbrücken. Am Samstag, dem 12.12.2020, gegen 16:00 Uhr, ereignete sich im Ladengeschäft „Tedi“, in der Saarbrücker Fußgängerzone, ein Ladendiebstahl, welcher durch ein erst 8-jähriges Kind begangen worden war. Das Kind verließ demnach mehrfach das Ladengeschäft mit Einkaufstüten voller Waren.

Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde das Kind von den eigenen leiblichen Eltern als „Werkzeug“ missbraucht, welche die Schuldunfähigkeit ihres Kindes zum Erlangen der Beute ausnutzten, um sich selbst zu bereichern. Die Eltern sind bereits wegen Ladendiebstahls mehrfach kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.

Die Tat wurde durch eine Kundin wahrgenommen, welche die Angestellten über den Diebstahl in Kenntnis setzte. In diesem Zusammenhang ist die Zeugin für die weiteren Ermittlungen von besonderer Bedeutung!

Die betreffende Zeugin und alle weiteren Personen, welche Angaben zur Tat machen können, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (Tel.: 0681/9321-233) in Verbindung zu setzen.

Geschrieben von: admin

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