Der 24-jährige Angeklagte soll im Juni 2020 einen Studenten aus dem afrikanischen Gabun angegriffen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Deshalb wurde der Mann jetzt zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Laut der Urteilsbegründung des Landgericht Saarbrücken handle es sich hierbei um versuchten Mord und Fremdenfeindlichkeit. Die Haftstrafe kann der Mann wegen seiner Drogensucht voraussichtlich in der Merziger Forensik absitzen.
Die Generalstaatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Heimtücke und niedrige Beweggründe vor. „Du bist schwarz, du sollst sterben“ seien die Worte des Deutschen gewesen, als er im Juni an der Bushaltestelle auf sein Opfer zuging und dem 26-Jährigen mit der Faust ins Gesicht schlug. Diese Worte soll der Angeklagte wiederholt und versucht haben, dem Studenten mit Messer an Hals und Oberkörper tödliche Verletzungen zuzufügen. Dem angegriffenen Studenten gelang es, den Messerattacken auszuweichen.
Der Angeklagte gab selbst zu, regelmäßig Amphetamine sowie Crystal Meth zu konsumieren. Über seinen Verteidiger ließ er darstellen, dass er dein Opfer tatsächlich „ohne Vorwarnung und ohne erkennbaren Grund“ geschlagen und bestätigte auch sinngemäß die vorgeworfenen Äußerungen.
Dabei sei der Angegriffene hingefallen. Aus Angst, dass sich dieser körperlich wehren könnte, habe er sein Messer genommen – aber nur um ihn einzuschüchtern, nicht, um ihn zu verletzen.
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