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Saarbrücken. Die Landesregierung plant offenbar die Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen. Diese soll bereits spätestens Ende Januar in Kraft treten. Dies würde bedeuten, dass Katzen nur dann noch rausgelassen werden dürfen, wenn sie kastriert, gekennzeichnet und registriert sind.
Der saarländische Ministerrat will bereits in der kommenden Woche über die Katzenschutzverordnung entscheiden. Man wolle damit das Leid der Tiere reduzieren, da deutschlandweit rund zwei Millionen Straßenkatzen leben, davon allein im Saarland mehrere tausend. Viele davon seien laut dem Deutschen Tierschutzbund unterernährt, krank oder verletzt.
Vorläufig gilt die Kastrationspflicht dabei für größere Ansammlungen von Katzen. Sollte ein Hotspot von Straßenkatzen festgestellt werden, soll künftig das jeweilige Veterinäramt aktiv werden. Katzenhalter sollen in den betroffenen Gebieten vor einer Kastrationsaktion darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Katzen, bei denen dann kein Nachweis über die Kastration entdeckt wird, sollen daraufhin von örtlichen Tierschutzvereinen gefangen, kastriert und gechippt werden. Dadurch biete sich auch die Möglichkeit junge Tiere an einen Besitzer zu vermitteln. Ältere Tiere, die bereits an das Leben auf der Straße gewöhnt sind, werden wieder freigelassen. Die jeweiligen Vereine sollen für dieses Engagement auch kompensiert werden.
Der Deutsche Tierschutzbund im Saarland sieht diesen Vorstoß der Landesregierung als großen Erfolg. Bereits jetzt würden rund 1.000 verwilderte Katzen allein im Saarland pro Jahr kastriert werden. Da bislang hier eine rechtliche Grauzone galt, freut sich der Tierschutzbund über Rechtssicherheit in dieser Sache.
Geschrieben von: admin
today23. August 2024 111 2
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