Heute ist der Tag der neuen Maßnahmen! Und die haben mit einem Lockdown „light“ wenig zu tun!
Wir haben aus dem Entwurfpapier die neusten und wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst!
- Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.
- In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen
sicher eingehalten werden kann.
3. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office2 Bremen und Thüringen behalten sich eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns vor. Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
5. Bund und Länder kommen darin überein, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich. Eine kürzere Quarantänezeit entlastet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Gesundheitsämter und mildert die wirtschaftlichen Folgen von Quarantäneanordnungen für den Einzelnen und für die Volkswirtschaft. Die GMK strebt daher in Übereinstimmung mit dem RKI an, ab dem 01.12.2020 die Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen – unter der Bedingung eines negativen Testergebnisses (Antigen-Schnelltest) – von 14 auf zehn Tage zu verkürzen.
Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen
abstimmen
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