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Hinweis der Kreisstadt: Keine Hunde auf dem Friedhof ausführen

today19. November 2020 32

Hintergrund
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Neunkirchen. Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Ausführen von Hunden auf allen Friedhöfen verboten ist.

Dies gilt auch auf dem Hauptfriedhof Scheib. Der Hauptfriedhof Scheib wurde mit Wirkung vom 31.12.1996 geschlossen.

Es werden zwar keine Beisetzungen mehr vorgenommen, allerdings gelten auch auf diesem Friedhof die Regelungen der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen (Friedhofsordnung).

Paragraph 6 Absatz 3 der Friedhofsordnung verbietet das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blindenhunde. Dieses Verbot ist an allen Zugängen des Hauptfriedhofes ausgeschildert.

Geschrieben von: admin

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