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Saarbrücken. In erster Lesung wurde nun vom Landtag ein Gesetzentwurf angenommen, der die Neuorganisation des Studentenwerks im Saarland vorsieht. Laut Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) soll das Studentenwerk von dem ursprünglich eingetragenen Verein in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden.
Komplizierte Sonderregelungen sollen durch diese Umwandlung zukünftig vermieden werden, zum Beispiel, wie es seitens Hans hieß, wenn es um bundeseinheitliche Programme wie das BAföG gehe. So soll das Studentenwerk künftig nicht nur hauptsächlich für die Studierenden der Universität des Saarlands, sondern für alle saarländischen Hochschulen zuständig sein. Die Fraktionen von CDU, SPD und AfD stimmten dem Entwurf bislang zu. Enthalten hatten sich lediglich die Linksfraktion und die fraktionslose Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel.
Beschäftigte des Studentenwerks machten sich zuvor Sorgen, dass die Neuorganisation für ihre Verträge Nachteile mit sich bringe. Doch Ministerpräsident Tobias Hans betonte, dass die Arbeits- und Ausbildungsverträge unverändert bleiben sollten.
Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Spaniol, erkannte dies in der Debatte an. Nach ihr sei die neue Rechtsform eine sinnvolle Lösung. Entscheidend sei nun allerdings die genaue Ausgestaltung des Gesetzes. Spaniol sah außerdem den Plänen der Landesregierung kritisch entgegen, wonach das Land in Zukunft mit vier Vertretern im Verwaltungsrat des Studentenwerks vertreten sein wolle. Das sei in der Anhörung noch zu diskutiert.
Dass die anderen Hochschulen bei der Arbeit des Studentenwerks dann künftig auch eingeschlossen seien, ist für AfD-Fraktionschef Josef Dörr eine „gute Sache“.
Geschrieben von: Chuck Norris
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