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Saarlouis. Die erste Regelung des „Lockdown lights“ im Saarland wurde nun gekippt: Wieder öffnen dürfen jetzt Tattoo- und Piercingstudios. Laut dem Bundesverband Tattoo war eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis von Erfolg gekrönt.
Das Gericht hat hierzu die Rechtsverordnung, die die Öffnung von Tattoo- und Piercingstudios untersagt, außer Kraft gesetzt. Sowohl der Bundesverband Tattoo als auch das Oberverwaltungsgericht bestätigten dies. Seit Inkrafttreten der Verordnung am vergangenen Montag hatten zahlreiche Tattoo- und Piercingstudiobetreiber gemeinsam gegen diese geklagt.
Grund für die Klage: Während die meisten körpernahen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Massage- und Kosmetikstudios, aber auch Piercing- und Tattoostudios, schließen mussten, durften Friseure weiterhin geöffnet bleiben. Hierin wurde ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung gesehen.
Das Gericht hat nun den Tätowierern und Piercern recht gegeben. Sie dürfen jetzt wieder ihre Geschäfte öffnen, natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Welche Auswirkungen dies auf den gesamten Lockdown hat, ist noch nicht absehbar. Beim Oberverwaltungsgericht liegen weitere Klagen beispielsweise von Gaststätten- und Fitnessstudiobetreibern vor.
Geschrieben von: admin
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