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Saarlandweit bereits 20 Klagen gegen den „Lockdown light“

today5. November 2020 64

Hintergrund
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Saarbrücken. Seit diesem Montag müssen zahlreiche Betriebe in der Bundesrepublik wegen des auch „Lockdown light“ genannten Teil-Lockdowns im Zuge der zweiten Corona-Welle geschlossen bleiben. Insgesamt 20 dieser Betriebe haben inzwischen Klage beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingereicht.

Nach Angaben des Gerichts gehören zu den Klägern Betreiber von Kosmetikstudios, Spielhallen, Fitnessstudios, Piercing- und Tattoostudios und Gastronomiebetrieben. Die Verfahren teilen sich in zwölf Eilverfahren und acht Hautsacheverfahren auf. Bereits am ersten Tag des Lockdowns gingen beim Oberverwaltungsgericht sechs Klagen gegen diesen ein (wir berichteten hier).

Ihnen gehe es um die Schließung ihrer Betriebe im Zuge des aktuellen Corona-Lockdowns. Unter Beachtung des gebots der Gleichbehandlung seien die Zwangsschließungen zahlreicher Betriebe unverhältnismäßig und stelle einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar, der für ungerechtfertigt erachtet wird.

Entgegen berichten zu Anfang der Woche wird es wohl doch erst frühestens Anfang nächste Woche eine erste Entscheidung des Gerichts zu dieser Sache geben. Die Antragsgegner hätten aktuell noch Zeit zu den Klagen Stellung zu nehmen.

Geschrieben von: admin

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