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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen sind bis zum 31. Januar 2023 verlängert worden. Der Grund: Bisher wurden erst ca. 50% der Erklärungen an die Finanzämter übermittelt. Aber: Eine nochmalige Verlängerung über den 31. Januar 2023 hinaus ist nicht zu erwarten. Und nach Ablauf der Frist drohen Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro.
Alles was man jetzt dazu wissen muss hat uns Steuerexperte Sven Braun von der Braun & Braun Steuerberatungsagentur Völklingen erklärt:
Erst 50% der Grundsteuererklärungen eingereicht – Am 31.01. ist Schluss! GTMH
Geschrieben von: GTMH
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