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Saarbrücken/Berlin. Die 31. GFMK verurteilt ausdrücklich Genitalverstümmelungen von Mädchen und Frauen die auch während Urlaubsreisen in die Herkunftsländer der Betroffenen durchgeführt werden. Auch wenn der Auftrag aus der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und -chefs im Oktober 2019 „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“ durch die Bundesregierung bereits umgesetzt wurde, sind sich die Frauenministerinnen und –minister der Länder einig, dass weitergehende Präventionsmaßnahmen notwendig sind.
„Mit dem Antrag Weibliche Genitalverstümmelung verhindern wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Präventionskonzept zu entwickeln, das zum Ziel hat, die Aufklärungsarbeit bereits im Vorfeld einer Reise in das Herkunftsland zu intensivieren. Um ein bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten, sollte hier eine entsprechende Strategie in Kooperation mit den Ländern entwickelt werden. Das Saarland unterstützt diese Forderungen ausdrücklich und trägt den Antrag daher selbstverständlich mit“, erklärt Monika Bachmann.
Nur mit einem Präventionskonzept kann eine langfristige Auseinandersetzung der Angehörigen von Risikogruppen mit der Thematik weiblicher Genitalverstümmelung gewährleistet werden. Die Prävention muss dabei kultursensibel in Kooperation mit Fachkräften und Selbsthilfeorganisationen der Risikogruppen erfolgen.
Geschrieben von: admin
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